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Medienmitteilung vom 26.06.2017

Datum: 26.06.2017

Im Fall des gekündigten Bundestrainers gegen den Fechtclub Tauberbischoffsheim und den Deutschen Fechterbund wurde Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer bestimmt auf Donnerstag, den 20.07.2017 14.00 Uhr, Saal 5 des Arbeitsgerichts Heilbronn (AZ: 1 Ca 48/17).

Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung eines Fechttrainers wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung wurde Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer bestimmt auf Donnerstag, den 20.07.2017 15.00 Uhr, Saal 5 des Arbeitsgerichts Heilbronn (AZ: 1 Ca 536/16).

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