Suchfunktion
Rechtsantragstelle
Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet.
Hierbei handelt es sich um ein Serviceangebot für
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Lage sind,
selbständig Anträge bei Gericht formgerecht einzureichen
und die anwaltliche Hilfe nicht in Anspruch nehmen wollen. Die
Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos. Die
Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscherinnen
bzw. Dolmetscher.
Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf und leistet Formulierungshilfe. Sie ist nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Eine solche ist ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden vorbehalten.
Es wird dringend empfohlen, sämtliche mit dem Anliegen in Verbindung stehende Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Überstundenaufstellung, Krankengeldbescheid) möglichst in Kopie mitzubringen. Bei Zahlungsansprüchen ist eine bereits vorbereitete Auflistung und Bezifferung der Forderung hilfreich.
Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle finden Sie hier.